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§5-Schein für WGs?

Autor Nachricht
Verfasst am: 16. 09. 2008 [11:42]
jacke
Themenersteller
Dabei seit: 16.09.2008
Beiträge: 1
Hallo!
Ich suche momentan eine Wohnung für eine 3er-WG
und stoße immer wieder auf den §5-Schein.
Was ich bisher rausfinden konnte ist, dass der prinzipiell auch für Studenten ist,
deren Einkommen unter 22.100 pro jahr liegt.
(dh. 1-Personenhaushalt: 12000, 2PH 18000 + 4100 für jede weitere Person)
Nun scheints aber so, dass man den entweder alleine oder mit Familie bekommt,
nicht jedoch in einer WG.
Nur hab ich jetzt gehört, dass das doch irgendwie geht...
nur wie?
Profil
Verfasst am: 19. 09. 2008 [18:20]
jcg
Moderator
Dabei seit: 29.05.2007
Beiträge: 36
soweit ich weiss bekommt man §5 Schein Wohnungen ab einer bestimmten Größe (3der WG tauglich) nur wenn es mind. zwei Personen mit diesem Schein gibt, die entweder verwandt oder verheiratet sind. Evtl hast Du ja noch nen Bruder oder ne Schwester, der/die auch studiert?
Profil


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