
Arbeiten auf Honorarbasis und Minjob ohne Steuererklärung?
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Verfasst am: 20. 08. 2008 [11:30]
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Nani82
Themenersteller
Dabei seit: 20.08.2008
Beiträge: 1
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Hallo, ich habe mal ne Frage. Ich bin Studentin und arbeite auf 400€-Basis. Evtl. kommt demnächst noch ein Minijob dazu, ich würde aber im Monat insgesammt nicht mehr als 400€ verdienen. Das ist nach meinen Kenntnissen ja schon mal legal. Nun habe ich noch ein Angebot bekommen, bei einer Familie, einmal pro Woche ca. 2-3 Stunden zu putzen und das aber auf Honorarbasis, bzw. ich soll der Dame dann jeden Monat eine Rechnung schreiben. Das ganze wären höchstens 150 € im Monat. Ich würde also mit allen Jobs den Steuerfreibetrag von 7664€ nicht überschreiten. Nun ist es aber so, dass ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe und ich eigentlich auch nicht damit anfangen wollte, da ich weder Ahnung habe, wie man das macht, noch Geld für einen Steuerberater besitze. Bin ich aber durch die Rechnungen, die ich bei der Putzstelle schreibe dazu verpflichtet? Und was passiert, wenn ich es einfach so weitermache wie bisher und keine Steuererklärung am Ende des Jahres abgebe? Es wäre total nett, wenn wir da jemand weiterhelfen könnte! Ach ja, ich arbeite noch gelegentlich in einem Kindergarten über eine so genannte Aufwandsentschädigung. Komme dort aber im Jahr auch nicht über den Freibetrag von 1800 sowieso € oder jetzt neu 2100 €. Das zählt doch aber nicht zu dem Steuerfreibetrag von 7664€ oder? Meine Chefin meinte, eine Aufwandsentschädigung wäre immer frei, egal was man noch anderes macht, solange man diesen Betrag von 2100€ nicht überschreitet. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 20.08.2008 um 11:59.] |
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Verfasst am: 25. 09. 2008 [11:35]
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Benni1
Dabei seit: 09.09.2008
Beiträge: 7
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Als Studentin musst du keine Lohnsteuererklärung einreichen, solange du unter dem Freibetrag bist. und das bist du ja offensichtlich. |
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Verfasst am: 10. 01. 2009 [22:50]
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TimG
Dabei seit: 08.11.2007
Beiträge: 4
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Auch wenn das schon ein bisschen her ist. Das stimmt so nicht ganz! Wenn du dich selbstständig machst, also Rechnungen schreibst, bist du auch verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Und brauchst bei freiberuflichkeit eine andere Steuernummer vom Finanzamt, bzw. bei gewerblicher Tätigkeit eben auch einen Gewerbeschein. Solltest du innerhalb der Fristen keine Steuererklärung machen, könnten auf dich Ermittlungen hinsichtlich Steuerhinterziehung zukommen. Ich habe aber dicke Zweifel das ein Job als Haushaltshilfe wirklich selbstständig wäre. Das riecht doch sehr nach Scheinselbstständigkeit. In Steuerfragen lass dich am besten im AStA beraten. Wenn es um Arbeits- oder Sozialrecht geht, komm zu uns ins DGB-Campus-Office. DGB-Campus-Office Hamburg
Kompetent in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts Mittwochs und Donnerstags 14:30 - 17:30 Stellenwerk ESA-West 008 http://www.dgb-campus.de |
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Verfasst am: 08. 05. 2009 [17:44]
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tammy
Dabei seit: 08.05.2009
Beiträge: 5
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Also ich arbeite auch nebenbei und ich verdiene 450Euro. Und manchmal arbeite ich noch nebenbei im Gastro Bereich um ein bisschen das Börsel aufzupauschen =) Ich muss aber nichts an Steuern zahlen. Also das muss schon in Ordnung gehen. =) |
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