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Werkstudent

Autor Nachricht
Verfasst am: 30. 07. 2007 [13:10]
jobi
Themenersteller
Dabei seit: 30.07.2007
Beiträge: 6
Ich mache demnächst ein Praktikum. Die Firma will mich als Werkstudent anstellen.

Kann mir jemand sagen, was das bedeutet?
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Verfasst am: 30. 07. 2007 [13:55]
William
Moderator
Administrator
Dabei seit: 19.07.2007
Beiträge: 14
Es bedeutet, dass du neben deinem Studium an diese Firma gebunden bist. Genaueres musst du deinem Vertrag entnehmen. Meistens enthält der Vertrag einen Vorvertrag für die Zeit nach dem Studium.

Ab der Begriff "Werkstudent" ist rechtlich nicht definiert, sondern kann vertraglich frei ausgestaltet werden.
Profil
Verfasst am: 30. 07. 2007 [18:56]
jobi
Themenersteller
Dabei seit: 30.07.2007
Beiträge: 6
Eigentlich ist das einfach auf 400,- Euro Basis. Ist das nicht völlig egal ob Werkstudent oder nicht?
Profil
Verfasst am: 30. 07. 2007 [22:34]
jcg
Moderator
Dabei seit: 29.05.2007
Beiträge: 36
ich glaube das ist für die Firma günstiger, wenn Du als Werkstudent dort arbeitest. Du würdest bei einem 400 euro Job dasselbe bekommen, aber die Firma müsste dann noch Abgaben draufzahlen... ich meine so ist es.
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Verfasst am: 01. 08. 2007 [16:45]
Benni
Moderator
Dabei seit: 31.07.2007
Beiträge: 7
Aber aufpassen, falls man als Werkstudent plötzlich ein Urlaubssemester zwischenschiebt. Da hatten wir gerade jemanden, dessen Chef ihn dann nicht mehr als solchen führen wollte. Als beurlaubter Student ist man weder BaföG-berechtigt, noch darf man als Werkstudent arbeiten.

AStA Uni Hamburg - Toll und gut und super! Unbedingt nochmal wiederwählen! Sonst wirds ganz garstig.
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Verfasst am: 08. 09. 2007 [17:27]
Lavista
Dabei seit: 02.09.2007
Beiträge: 1
Werkstudent bedeutet, dass man nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf (im Schnitt). Dafür bekommt man dann z.B. 800 Euro pro Monat und hat nur etwa 10 % RV Abzüge.

Ich glaube auch nicht, dass man dann über das Studium an die Firma gebunden ist, ich war während des Studiums Werkstundent und schreibe nun bei einer anderen Firma meine DA, auch als Werkstudent.


http://de.wikipedia.org/wiki/Werkstudent

und
http://www.jobpilot.de/content/journal/studium/thema/werkstudent49-03.html


[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 08.09.2007 um 17:30.]
Profil
Verfasst am: 10. 11. 2007 [22:53]
TimG
Dabei seit: 08.11.2007
Beiträge: 4
Lavista, du hast Recht. Das Werkstudentenprivileg ist eine rein sozialversicherungsrechtliche Regelung, die bei studierenden Arbeitnehmern erlaubt, wenn im Semester nicht mehr als 20H/Woche gearbeitet wird, lediglich in der Rentenversicherung versichert zu sein. Alle weiteren Zweige der Sozialversicherung sind in diesem Fall versicherungsfrei. Das gilt allerdings nur bei voller Immatrikulation, also z.B. nicht in einem Urlaubssemester.

Eine vertragliche Bindung an ein Unternehmen für die komplette Dauer des Studiums (und darüber hinaus) hat damit nichts zu tun. Ein derartiger Arbeitsvertrag ohne Kündigungsmöglichkeit würde auch gegen das BGB verstossen.

DGB-Campus-Office Hamburg
Kompetent in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts
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Stellenwerk ESA-West 008
http://www.dgb-campus.de
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