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Studienplatzklage sinnvoll?

Autor Nachricht
Verfasst am: 17. 08. 2008 [01:33]
capi9911
Themenersteller
Dabei seit: 17.08.2008
Beiträge: 1
Moin,

ich habe mich zum Wintersemester für den Studiengang Rechtswissenschaften (1.Staatsexamen) beworben (Abendgymn. + kein Wartesemester) und leider einen Ablehnungsbescheid, zusammen mit einem Wartelistenplatz im 4-stelligen Bereich (14xx), bekommen. icon_cry.gif

Mit einem Ablehnungsbescheid hatte ich durchaus gerechnet, jedoch nicht mit einem Wartelistenplatz in der Region. Das liegt wohl zum einem an dem Doppeljahrgang (Abiturienten der 12. + 13. Klasse)und zum anderen an meinem nicht so berauschenden NC von 3,2.

Nun frage ich mich ob es, im Hinblick darauf dass ich erst im April anfangen möchte, Sinn macht eine Studienplatzklage anzustreben bzw. erst einmal Widerspruch einzulegen?

Nach einigen Recherchen im Internet kam ich nämlich zu dem Ergebnis dass es vereinzelt auch gern etwas länger dauern kann bis eine Entscheidung seitens der Uni vorliegt und es zu einem Angebot eines Studienplatzes (wenn überhaupt) kommt.

Konkret:

Wäre es sinnvoll jetzt schon Widerspruch einzulegen (bzw. überhaupt mit dem Wartelistenplatz?), ggf. weitere Schritte zu gehen, um im April dann pünktlich anfangen zu können oder bin ich dann auch verpflichtet mein Studium sofort aufzunehmen und kann zum April dann nicht mehr als 1.Semester anfangen wenn ich Erfolg habe mit dem Widerspruch?

Es wäre wirklich schön wenn mir jemand einen oder gerne auch mehrere gute Tips geben könnte.

MfG

capi

[Dieser Beitrag wurde 5mal bearbeitet, zuletzt am 17.08.2008 um 01:36.]
Profil
Verfasst am: 19. 11. 2009 [07:23]
iamtherese
Dabei seit: 19.11.2009
Beiträge: 10
hallo
darf ich mal fragen,gibt es in der uni hamburg schon bachelor in der jura??

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